Allgemein ist es in der Therapie das Ziel, die Bewegungs- und Funktionsfähigkeit des menschlichen Körpers wiederherzustellen, zu verbessern, zu erhalten und weiteren Schäden vorzubeugen.
Physiotherapeutische Behandlungen werden auf Verordnung vom Arzt über die Grundversicherung (KVG) mit allen Krankenkassen und Unfallversicherungen abgerechnet.
- bei chronischen Erkrankungen und degenerativen Veränderungen wie z.B. Rheuma, Arthrose
- Verspannungen
- Haltungsschäden
- Schwindel
- Migräne
- usw.
- nach Unfällen und Operationen
- chron. Krankheitsbilder
- Herz-/Kreislauferkrankungen
- usw.
- bei z.B. Gangunsicherheiten
- Osteoporose
- Stoffwechselerkrankungen wie z.B. Diabetes
- Herz-/Kreislauferkrankungen
- usw.
Für die Verbesserung und Erhaltung von:
- Koordination
- Kraft
- Ausdauer